AGB

GAGE

Erste Stunde Fr. 200.– jede weitere Stunde Fr. 100.–

VERPFLEGUNG

Verpflegung und Getränke gehen zu Lasten des Veranstalters.

VERHINDERUNGEN

Bei Verhinderung unsererseits wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

DATUM, ZEIT

Datum, Zeit und Ort, sowie Entschädigung werden durch einen Vertrag geregelt.