GAGE
Erste Stunde Fr. 200.– jede weitere Stunde Fr. 100.–
VERPFLEGUNG
Verpflegung und Getränke gehen zu Lasten des Veranstalters.
VERHINDERUNGEN
Bei Verhinderung unsererseits wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
DATUM, ZEIT
Datum, Zeit und Ort, sowie Entschädigung werden durch einen Vertrag geregelt.